Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie
2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des
Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze
Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 9. April 2004 eröffnet worden sind, sind die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden.